Bauen am Kellerweg — Was Sie über GRZ, GFZ und Bebauungsplan wissen müssen

Die rechtliche Seite des Traums: Was Sie bauen dürfen und warum

Der romantische Teil ist vorbei. Jetzt zur Realität, die überraschend gut ist.

Das Grundstück am Kellerweg 21 unterliegt einem definierten Bebauungsplan. Das ist eigentlich eine gute Nachricht – denn Klarheit bedeutet Sicherheit.

Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,6. Das bedeutet: Von Ihrem Grundstück mit rund 1.015 Quadratmetern dürfen 609 Quadratmeter mit Gebäuden bedeckt sein. Das ist großzügig. Sie haben Platz für ein großes Haus mit Nebenbauten, oder für zwei mittelgroße Häuser.

Die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt 1,0. Das bedeutet: Die Gesamtfläche aller Geschosse darf 1.015 Quadratmeter nicht übersteigen. Das ermöglicht typischerweise: - Ein Einfamilienhaus mit 2 Vollgeschossen plus Keller und Dachgeschoss - Oder zwei separate Einfamilienhäuser - Oder ein Doppelhaus mit guter Größe

Die Dachform ist definiert: Satteldächer mit 35-45° Neigung. Das ist nicht willkürlich – das war die traditionelle Form der historischen Häuser am Kellerweg. Ihre Architektur wird sich organisch in die Umgebung einfügen.

Die maximale Firsthöhe (Dachspitze) ist 9,5 Meter. Das bedeutet: Ein zweigeschossiges Haus mit Satteldach passt perfekt.

Das wichtigste: Es gibt keinen Denkmalschutz-Zwang. Das Grundstück selbst steht nicht unter Ensembleschutz. Das bedeutet: Sie bauen modern, Sie bauen komfortabel, Sie bauen Ihr Traumhaus – und Sie tun es, ohne historische Fassaden zu zitieren oder alte Formen zu reproduzieren.

Die Ver- und Entsorgung ist vollständig gesichert: - Strom - Wasser - Abwasser - Gas - Glasfaser (schnelles Internet)

Das ist nicht „auf dem Land bauen und auf Infrastruktur verzichten". Das ist moderne Annehmlichkeiten in einem historischen Kontext.

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Dieses Grundstück könnte Ihres werden

1.015 m² voll erschlossenes Bauland am historischen Kellerweg in Guntersblum. Panoramablick über die Weinberge, hochwasserfrei, sofort bebaubar.

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